Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 30.01.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94   

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BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94 (https://dejure.org/1996,111)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.1996 - 7 C 59.94 (https://dejure.org/1996,111)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 7 C 59.94 (https://dejure.org/1996,111)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vermögensfragen - Unlauterkeit - Unlautere Machenschaften - Vermutung - Veräußerungsdruck - Kausalität - Anscheinsbeweis - Ausreisebedingte Veräußerung von Grundstücken

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Nötigung; Machtmissbrauch; Ausreiseverkauf; Vermutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 3
    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 310
  • NJW 1996, 1909
  • NVwZ 1996, 912 (Ls.)
  • NJ 1996, 490
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
    Diese Bestimmung betrifft solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - ZOV 1993, 193; Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 - VIZ 1993, 450; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - NJW 1995, 608 = VIZ 1995, 161; Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 -, VIZ 1995, 652; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 -, VIZ 1995, 708).

    Ausgehend von diesem Regelungsgehalt des § 1 Abs. 3 VermG ist unter "Nötigung" in Anlehnung an § 240 StGB die rechtswidrige Einflußnahme auf die Willensentschließungs- oder Willensbetätigungsfreiheit durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 29. September 1993 a.a.O. und Urteil vom 27. Juli 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.09.1993 - 7 C 42.92

    Territoriale Rationalisierung des Zahlungsverkehrs und Sparverkehrs von

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
    Ein derartiges qualifiziertes Einzelfallunrecht liegt deshalb nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - DÖV 1994, 260 = VIZ 1994, 27; Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 31.93 - VIZ 1994, 409 = ZOV 1994, 319 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 21 m.w.N.).

    Ausgehend von diesem Regelungsgehalt des § 1 Abs. 3 VermG ist unter "Nötigung" in Anlehnung an § 240 StGB die rechtswidrige Einflußnahme auf die Willensentschließungs- oder Willensbetätigungsfreiheit durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 29. September 1993 a.a.O. und Urteil vom 27. Juli 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.06.1995 - 7 C 52.93

    Bodenreformeigentum bei Ausreise

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
    »Bei der ausreisebedingten Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden streitet eine nach den Regeln des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung dafür, daß der Eigentumsverlust auf unlautere Machenschaften (Nötigung und Machtmißbrauch) im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist (wie BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - VIZ 1995, 519).

    Bei der ausreisebedingten Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden streitet im Regelfall eine Vermutung dafür, daß diese auf eine staatliche Nötigung und damit auch auf Machtmißbrauch zurückzuführen sind (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - VIZ 1995, 519).

  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
    Diese Bestimmung betrifft solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - ZOV 1993, 193; Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 - VIZ 1993, 450; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - NJW 1995, 608 = VIZ 1995, 161; Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 -, VIZ 1995, 652; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 -, VIZ 1995, 708).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 14.92

    Klagegegner - Auftragsangelegenheit - Vermögensfragen - Unlauterkeit -

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
    Diese Bestimmung betrifft solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - ZOV 1993, 193; Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 - VIZ 1993, 450; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - NJW 1995, 608 = VIZ 1995, 161; Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 -, VIZ 1995, 652; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 -, VIZ 1995, 708).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94

    Bauland-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
    Diese Bestimmung betrifft solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - ZOV 1993, 193; Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 - VIZ 1993, 450; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - NJW 1995, 608 = VIZ 1995, 161; Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 -, VIZ 1995, 652; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 -, VIZ 1995, 708).
  • BVerwG, 21.11.1994 - 7 B 91.94

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
    Diese Bestimmung betrifft solche Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - ZOV 1993, 193; Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 - VIZ 1993, 450; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - NJW 1995, 608 = VIZ 1995, 161; Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 -, VIZ 1995, 652; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 -, VIZ 1995, 708).
  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 31.93

    Offene Vermögensfragen - Grundstückszwangsverkauf - Überschuldung - Gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
    Ein derartiges qualifiziertes Einzelfallunrecht liegt deshalb nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 42.92 - DÖV 1994, 260 = VIZ 1994, 27; Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 31.93 - VIZ 1994, 409 = ZOV 1994, 319 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.12.1993 - 7 B 206.93

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
    Dementsprechend genügt die nur subjektiv begründete Vorstellung, sich in einer Zwangslage zu befinden, nicht für die Annahme eines Nötigungstatbestandes (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 7 B 206.93 - ZOV 1994, 132).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 32.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; Gesamtverzicht auf bebaute

    Denn auch dann traf der Bürger die erwünschten Verzichts- bzw. Veräußerungserklärungen nicht, weil er sich dem Recht der DDR konform verhalten wollte (und hätte sie ggf. unterlassen, wenn er gewusst hätte, dass das Recht der DDR derartige Vermögensverfügungen nicht verlangt), sondern weil er andernfalls entweder auf die Ausreise verzichten oder den riskanten Versuch illegaler Ausreise unternehmen musste (vgl. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4 S. 13 ).

    a) Unter "Nötigung" im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG ist in Anlehnung an § 240 StGB die rechtswidrige Einflussnahme auf die Willensentschließungs- oder Willensbetätigungsfreiheit durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu verstehen (stRspr, vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310, 312 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 m.w.N.).

    Das angedrohte Übel ist "empfindlich", wenn der in Aussicht gestellte Nachteil bei objektiver Betrachtung geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem damit erstrebten Verhalten zu bestimmen (Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O.).

    Dementsprechend genügt die nur subjektiv gegründete Vorstellung, sich in einer Zwangslage zu befinden, nicht für die Annahme eines Nötigungstatbestandes (Urteil vom 19. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O. m.w.N.).

    c) Das für den Tatbestand der Nötigung erforderliche Element der Rechtswidrigkeit des behördlichen Verlangens (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 und Beschluss vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14) ergibt sich im Regelfall daraus, dass das Recht der DDR keine Verpflichtung zur Erklärung eines Gesamtverzichts begründete (vgl. Urteile vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 Nr. 101 S. 306 und vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 8 C 31.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz unter 428 § 1 Abs. 2 VermG vorgesehen).

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Ein derartiges qualifiziertes Einzelfall unrecht liegt deshalb nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = NJW 1996, 1909 = VIZ 1996, 335 sowie Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - VIZ 1996, 708 jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2020 - 3 S 3378/19

    Für das Bestehen und den Inhalt einer Baulast kommt es ausschließlich auf die

    Auch kann sie nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises erschüttert werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.02.1996 - 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 ff.; BayVGH, Beschl. v. 12.12.2019 - 8 ZB 18.547 - juris).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 14.95

    Offene Vermögensfragen - Erschütterung des Anscheinsbeweises für unlautere

    »Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der bei ausreisebedingten Veräußerungen von Grundstücken bestehende Anscheinsbeweis (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - NJW 1996, 1909) als erschüttert angesehen werden kann.«.

    Ein derartiges qualifiziertes Einzelfallunrecht liegt deshalb nicht vor, wenn bei dem Erwerbsvorgang - gemessen an den in der DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - "alles mit rechten Dingen zugegangen" ist (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - NJW 1996, 1909 = VIZ 1996, 335 = ZOV 1996, 213 m.w.N.).

    Der Anscheinsbeweis gilt sowohl für die Tatsache, daß die staatlichen Organe einen entsprechenden Verkaufsdruck ausgeübt haben als auch für die Ursächlichkeit zwischen Verkaufsdruck und Veräußerung (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 37.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

    So ist die Aufzählung "Verkauf, Schenkung oder Verzicht" in der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Fällen des ausreisebedingten Verlustes von Grundstücken und Gebäuden (vgl. u.a. Urteile vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 , vom 20. November 1997 - BVerwG 7 C 16.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 131 S. 401 und vom 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 4 S. 13 sowie Beschlüsse vom 6. Juni 2000 - BVerwG 8 B 98.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 14, vom 26. Juni 2000 - BVerwG 7 B 26.00 - Buchholz a.a.O. Nr. 15 und vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 117.01 - Buchholz a.a.O. Nr. 26) ersichtlich nicht abschließend gemeint.
  • BVerwG, 24.10.2001 - 8 C 31.00

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

    Unter "Nötigung" im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG ist in Anlehnung an § 240 StGB die rechtswidrige Einflussnahme auf die Willensentschließungs- oder Willensbetätigungsfreiheit durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu verstehen (stRspr, vgl. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310, 312 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 m.w.N.).

    Das angedrohte Übel ist "empfindlich", wenn der in Aussicht gestellte Nachteil bei objektiver Betrachtung geeignet ist, einen besonnenen Menschen zu dem damit erstrebten Verhalten zu bestimmen (Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O).

    Dementsprechend genügt die nur subjektiv gegründete Vorstellung, sich in einer Zwangslage zu befinden, nicht für die Annahme eines Nötigungstatbestandes (Urteil vom 19. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97

    Revisionsbegründung; Generalvollmacht einer Behörde zur Prozeßvertretung;

    Um eine solche Maßnahme handelt es sich regelmäßig dann, wenn ein ausreisewilliger Grundstückseigentümer vom Staat veranlaßt wurde, zur Erlangung der Genehmigung zur ständigen Ausreise aus der DDR sein Grundstück zu veräußern (vgl. BVerwGE 100, 310).

    Diese Bewertung des staatlichen Veräußerungsverlangens könnte, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - (a.a.O.) bemerkt hat, nur durch die Feststellung widerlegt werden, daß die gesetzliche Pflicht des Gebäudeeigentümers zur persönlichen Nutzung des Grundstücks in der DDR generell nicht durchgesetzt wurde, der Eigentumsverlust für den Fall der Aufgabe der persönlichen Nutzung mithin nur auf dem Papier stand.

  • BVerwG, 29.09.1999 - 8 C 8.99

    Unlautere Machenschaft auch bei ausreisebedingter Veräußerung vor 1977

    Denn ohne Genehmigung mußte der Ausreisewillige auf seinen Ausreisewunsch verzichten, sofern er nicht den risikoreichen Versuch unternehmen wollte, die DDR illegal zu verlassen (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 311 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 68 S. 191 ).

    Die nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung rechtfertigt sich aus der Erfahrungstatsache, daß die mit Ausreiseangelegenheiten befaßten staatlichen Stellen in ständiger Praxis die Genehmigung der Ausreise von der vorherigen Aufgabe des Grundeigentums durch Verkauf, Schenkung oder Verzicht abhängig gemacht haben, während die Einsetzung eines Grundstücksverwalters nur in Ausnahmefällen gestattet wurde (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O. S. 314 bzw. S. 194).

    Die Vermutung erstreckt sich darauf, daß erstens die staatlichen Organe in dieser Weise Druck auf den Ausreisewilligen ausgeübt haben und daß zweitens dieses Vorgehen ursächlich für den Vermögensverlust war (stRspr, vgl. u.a. Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 13.98

    Unlautere Machenschaft; Ausreise aus der DDR; ausreisebedingte

    Die Vermutung, daß die ausreisebedingte Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden auf unlautere Machenschaften (Nötigung und Machtmißbrauch) im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310), gilt auch im Falle der Ausreise von Rentnern.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - BVerwGE 100, 310) streitet bei der ausreisebedingten Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden im Regelfall eine Vermutung dafür, daß diese auf eine staatliche Nötigung und damit auf einen Machtmißbrauch im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist.

    Aufgrund des damit einhergehenden tiefgreifenden Umbruchs konnte nunmehr weder bei Rentnern noch bei anderen Ausreisewilligen davon ausgegangen werden, daß die staatlichen Stellen wie bisher die Genehmigung zur ständigen Ausreise zwingend von der vorherigen Veräußerung des Grundvermögens abhängig gemacht oder ein entsprechendes Verlangen aus der Zeit vor der Grenzöffnung aufrechterhalten haben (vgl. Urteil des Senats vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 -, a.a.O., S. 315).

  • VG Schwerin, 29.03.2000 - 3 A 2961/96

    Rückübertragung von Grundbesitz nach dem Gesetz zur Regelung offener

    Bei der ausreisebedingten Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden streitet im Regelfall eine Vermutung dafür, daß diese auf eine staatliche Nötigung und damit auf Machtmißbrauch zurückzuführen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Februar 1996 - 7 C 59.94 -, NJW 1996, 1909, 1910 [BVerwG 29.02.1996 - 7 C 59/94] m.w.N.).

    Insoweit ist zwischen drei Zeiträumen zu unterscheiden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Februar 1996 - 7 C 59.94 -, a.a.O.): Der erste Zeitabschnitt erstreckt sich vom 10. November 1989 bis zum 23. November 1989.

    Nach dem 31. Januar 1990 scheidet die Annahme einer unlauteren Machenschaft i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG gänzlich aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Februar 1996 - 7 C 59.94 -, a.a.O.).

    Daß dies dennoch in Einzelfällen nach dem 9. November 1989 der Fall gewesen sein mag, ist damit nicht ausgeschlossen, bedarf aber der konkreten Einzelfallfeststellung (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Februar 1996 - 7 C 59.94 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.08.1999 - 8 C 24.98

    Beweis des ersten Anscheins, Anscheinsbeweis, Aufklärungspflicht,

  • BVerwG, 31.07.2002 - 8 C 32.01

    Unlautere Machenschaften, Erbausschlagung, Berechtigter, Kettenerbausschlagung,

  • BVerwG, 29.08.2006 - 8 C 21.05

    Vermögenswert; geschützter; geschützter Vermögenswert; Eigentum;

  • BVerwG, 23.10.2007 - 8 C 2.07

    Anscheinsbeweis; ausreisewilliger Miterbe; ungeteilte Erbengemeinschaft; in

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96

    Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter -

  • BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95

    Offene Vermögensfragen - Ausreisebedingter Gebäudeverkauf keine unlautere

  • BVerwG, 20.11.1997 - 7 C 16.97

    Berechtigtenfeststellung; Feststellung der (Entschädigungs-)Berechtigung;

  • VG Greifswald, 17.04.2007 - 2 A 520/06

    Vermögensrecht: Grundstücksrückübertragung - Täuschung

  • BVerwG, 20.03.1996 - 7 B 73.96

    Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei

  • VG Halle, 12.09.2001 - 2 A 22/99
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

  • BVerwG, 13.12.2000 - 8 C 30.99

    Verstoß gegen die Aufklärungspflicht und den Überzeugungsgrundsatz;

  • BVerwG, 29.03.2006 - 8 C 10.04

    Rückübertragung; Restitution; Bestandskraft der Berechtigtenfeststellung;

  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft;

  • BVerwG, 02.04.1996 - 7 B 48.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Klageabweisung durch das BVerwG im Beschlußwege

  • BVerwG, 29.01.1998 - 7 C 60.96

    Abwesenheitspfleger; Pflegschaftsbestellung zum Verkauf; unlautere Machenschaft;

  • BVerwG, 26.02.2009 - 5 C 4.08

    Erhebliches Vorschubleisten; Gestapo; langjährige Tätigkeit als Gestapo-Beamter;

  • BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 17.96

    Rückübertragung des Eigentums an einem Wohnhaus - Verlust des Eigenheims auf

  • BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 23.99

    Einbehaltung einer Briefmarkensammlung und einer Münzsammlung durch die

  • BVerwG, 20.08.2010 - 8 B 27.10

    Rückübertragungsanspruch bei Nichtbeachtung von DDR-Recht; Divergenzrüge

  • VG Berlin, 23.03.2001 - 31 A 4.01

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstückes; Enteignung von

  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98

    Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen

  • BVerwG, 31.05.2006 - 8 C 1.05

    Machenschaften; unlautere Machenschaften; Manipulation; Verstoß; Rechtsordnung

  • BVerwG, 18.05.2004 - 7 B 18.04

    Annahme unlauterer Machenschaften bei Verlangen von staatlichen Stellen der DDR

  • BVerwG, 13.02.2003 - 7 B 95.02

    Anforderungen an die Erfüllung des Schädigungstatbestandes unlauterer

  • BVerwG, 19.07.2000 - 8 C 20.99

    Redlicher Erwerb; Kauf durch den Bürgermeister als Organ des staatlichen

  • BVerwG, 06.06.2000 - 8 B 98.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 11.04.2000 - 8 B 87.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • VG Cottbus, 11.06.2014 - 1 K 902/11

    Friedrich zu Solms-Baruth

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

  • BGH, 14.01.2000 - V ZR 439/98

    Geltendmachung von Ansprüchen nach dem VermG bei staatlicher Treuhandverwaltung

  • BVerwG, 29.04.1999 - 7 C 24.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

  • BVerwG, 31.08.2005 - 8 C 11.05

    Anscheinsbeweis; Ausreise; ausreisewillige Miterbin; Erbengemeinschaft;

  • BVerwG, 28.04.1998 - 7 C 28.97

    Reserveursache, unzulässige - im Vermögensrecht; Kausalverlauf, hypothetischer;

  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 30.97

    Machtmißbrauch durch Enteignung von "Westgrundstücken"

  • BVerwG, 23.11.2006 - 7 B 70.06

    Feststellung der Berechtigung nach dem Vermögensgesetz (VermG) hinsichtlich eines

  • BVerwG, 16.08.2001 - 7 B 62.01
  • BVerwG, 23.06.2000 - 8 B 70.00

    Würdigung aller Gesamtumstände vor Annahme einer unlauteren Machenschaft im Sinne

  • BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00

    Gartenbaubetrieb, privater; Veräußerung, ausreisebedingte; Anscheinsbeweis;

  • BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 20.00

    Mitnahme von Wertgegenständen durch einen Stasi-Bediensteten bei einer

  • BVerwG, 08.01.2003 - 7 B 122.02

    Rückübertragung von Teilflächen eines früheren Flurstücks nach den Vorschriften

  • VG Dresden, 24.11.1998 - 11 K 48/97

    Voraussetzungen für einen Restitutionsanspruch an einem Grundstück;

  • BVerwG, 23.01.1997 - 7 C 2.96

    Treuhandanstalt - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben -

  • VG Gera, 30.05.2000 - 6 K 1064/95

    Rückübertragung eines Grundstückes mit Gebäude (Druckerei) wegen unlauterer

  • BVerwG, 21.03.2000 - 7 B 36.00

    Rückübertragung eines Gebäudes - Vorliegen einer unlautern Machenschaft -

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 623/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

  • BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 5.02

    Rückübertragungsantrag; Ausschlussfrist; Rückgabebegehren vor In-Kraft-Treten der

  • BVerwG, 26.06.2001 - 8 B 117.01

    Wetzenstein-Ollenschläger muss Villa in Berlin-Mahlsdorf zurückgeben

  • BVerwG, 14.08.1997 - 7 B 197.97

    Offene Vermögensfragen - Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes gem. §

  • BVerwG, 17.05.2005 - 7 B 140.04

    Anforderungen an eine Nichtzulassungschwerde in Form der Grundsatz- und der

  • BVerwG, 22.02.2001 - 7 C 14.00

    Anforderungen an das Vorliegen einer Schädigungsmaßnahme nach dem Vermögensgesetz

  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

  • BVerwG, 21.10.1999 - 7 B 109.99

    Offene Vermögensfragen - Grundstücksverkauf; Haftentlassung; Ausreise; Vollmacht

  • VG Greifswald, 26.11.2009 - 6 A 849/03

    Rückübertragung eines Grundstücks nach VermG; unlautere Machenschaft

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2002 - 8 A 10236/02

    Festlegung wiederkehrender Wasserversorgungsbeiträge

  • BVerwG, 04.02.1998 - 8 B 11.98

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegen eines

  • BVerwG, 27.05.2003 - 7 B 46.02
  • BVerwG, 03.04.1998 - 7 B 449.97

    Eine nach den Regeln des Anscheinsbeweises zu erschütternde Vermutung für eine

  • BVerwG, 03.02.1997 - 7 B 25.97

    Verweigerung der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR - Verkauf des

  • BVerwG, 20.11.2001 - 8 B 178.01

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer

  • BVerwG, 17.10.2001 - 8 B 145.01

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Beschwerde gegen

  • BVerwG, 27.07.2000 - 8 B 25.00

    Bestimmung der Voraussetzungen einer Annahme des Schädigungstatbestandes der

  • BVerwG, 18.11.1999 - 7 B 136.99
  • BVerwG, 02.09.1996 - 7 B 131.96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Annahme unlauterer

  • VG Potsdam, 20.08.1996 - 6 K 4510/95

    Anspruch auf Feststellung einer Berechtigung im Sinne des Vermögensgesetzes;

  • BVerwG, 04.12.2001 - 8 B 206.01

    Zur Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Bewertung ausreisebedingter

  • BVerwG, 17.11.2000 - 8 B 213.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 15.11.1999 - 7 B 132.99
  • VG Potsdam, 04.09.2007 - 11 K 3289/02

    Erwerb aufgrund unlauterer Machenschaften; Beweis des ersten Anscheins bei

  • VG Gera, 04.10.2004 - 5 K 851/02

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen ; Ausreise;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2001 - 2 A 10129/01

    Anwendbarkeit der Regeln des Anscheinsbeweises zur Feststellung eines

  • BVerwG, 07.05.1998 - 7 B 130.98

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anforderungen an eine

  • BVerwG, 24.02.1998 - 7 B 264.97

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur

  • BVerwG, 26.05.2003 - 8 B 45.03

    Schädigung i.S.d. § 1 Abs. 3 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG)

  • BVerwG, 17.10.2001 - 8 PKH 7.01

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung einer Beschwerde gegen

  • BVerwG, 27.07.2000 - 8 PKH 2.00

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.07.1998 - 7 B 227.98

    Zugangshindernisse tatsächlicher Art als Verstoß gegen den

  • BVerwG, 23.04.1997 - 7 B 108.97

    Rückübertragung eines Villengrundstücks an Rechtsnachfolger - Stellen der

  • VG Leipzig, 20.06.2000 - 7 K 514/97

    Auskehr des Erlöses aus investiver Veräußerung eines Grundstücks; Unmöglichkeit

  • VG Potsdam, 18.05.2004 - 11 K 862/98
  • VG Weimar, 22.01.2003 - 8 K 2493/99

    Regelung offener Vermögensfragen; Anspruch auf Rückübertragung der

  • VG Berlin, 14.12.1999 - 25 A 389.95

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks auf vermögensrechtlicher Basis;

  • VG Cottbus, 10.02.1999 - 1 K 702/96

    Rückübertragung eines ehemals Juden gehörenden Grundstücks; Unlautere

  • VG Frankfurt/Oder, 12.12.1997 - 6 K 587/94

    Anspruch auf Zahlung des Verkehrswertes eines Grundstücks; Anforderungen für die

  • VG Gera, 11.11.1997 - 2 K 1113/97

    Ansprüche bei falscher Auskunftüber Nachlassgegenstände; Festlegung des

  • VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02

    Voraussetzung einer die Rückübertragung eines in der DDR durch einen

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1459/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4768
OLG Hamm, 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1459/95 (https://dejure.org/1996,4768)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1459/95 (https://dejure.org/1996,4768)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - 3 Ss OWi 1459/95 (https://dejure.org/1996,4768)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1909 (Ls.)
  • NZV 1996, 246
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 03.11.1992 - Ss 467/92
    Auszug aus OLG Hamm, 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1459/95
    "Bei Verhängung der Regelbuße nach der BKatV sind die Gerichte auch dann, wenn die Regelbuße 200 DM übersteigt, nicht gehalten, Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen zu treffen, sofern keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß diese Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind (gegen OLG Köln, NZV 1993, 119 ).«.
  • OLG Hamm, 20.03.2012 - 3 RBs 440/11

    Trunkenheitsfahrt, Messung, Draeger, Geldbuße, wirtschaftlichen Verhältnisse,

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind (Festhaltung an Senat, NZV 1996, 246).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Ausführungen im Urteil zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen bei der Verhängung der Regelgeldbußen nach dem Bußgeldkatalog - unabhängig von ihrer Höhe im Einzelfall - grundsätzlich nicht erforderlich (Senat, NZV 1996, 246).

  • OLG Hamm, 20.03.2012 - 3 RBs 441/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung der Regelgeldbußen nach der

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht nur dann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind (Festhaltung an Senat, NZV 1996, 246).

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind bei der Verhängung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen unabhängig von der Höhe der Geldbuße grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen in den Urteilsgründen erforderlich (Senat, NZV 1996, 246).

  • OLG Bremen, 15.11.2012 - 2 SsBs 82/11

    Bußgeldverfahren; Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen;

    Dementsprechend hat es etwa auch das OLG Hamm ohne Vorlage nach § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 121 Abs. 2 GVG an den BGH in Fällen, in denen die Amtsgerichte Betroffene wegen Verstoßes gegen § 24a Abs. 1 Nr. 1 StVG verurteilt und gegen sie Fahrverbote verhängt hatten, abgelehnt, die Urteile deswegen aufzuheben, weil das jeweilige amtsgerichtliche Urteil nicht erkennen ließ, dass der Tatrichter sich der Möglichkeit bewusst war, gegen eine Erhöhung der Geldbuße von einem Fahrverbot absehen zu können (OLG Hamm, VRS 101, 297 und NZV 1996, 246; NZV 1995, 496).
  • OLG Hamm, 14.01.1999 - 2 Ss OWi 1377/98

    Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsmessung durch

    Dies reicht, da nach den getroffenen Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außerordentlich schlecht sind, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats aus (vgl. dazu den o.a. Beschluss des Senats in 2 Ss OWi 37/97, sowie auch den Beschluss vom 24.5. 1996 - 2 Ss OWi 509/96, VRS 92, 40, sowie Beschluss des hiesigen 3. Senats für Bußgeldsachen vom 30. Januar 1996 - 3 Ss OWi 1459/95, NZV 1996, 246).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2017 - 2 Ss OWi 1029/16

    Entbehrlichkeit von Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei

    In der neueren Rechtsprechung wird vermehrt die Auffassung vertreten, dass in Verkehrsordnungswidrigkeiten auch bei Geldbußen über EUR 250 nähere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen entbehrlich sein können, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich - wie vorliegend - keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außergewöhnlich gut oder schlecht sind (vgl. OLG Celle, NZV 2016, 144 [OLG Celle 01.12.2014 - 321 SsBs 133/14] ; OLG Hamm, NZV 2015, 459 = NStZ-RR 2015, 227; BeckRS 2012, 15354; NZV 1996, 246 [OLG Hamm 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1459/95] ; OLG Oldenburg, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - 2 Ss-OWi 278/14, zit. nach Juris; OLG Braunschweig, BeckRS 2015, 18287 und OLG Jena, BeckRS 2011, 28896, dieses allerdings einschränkend auf Bußgelder bis EUR 500).
  • OLG Koblenz, 13.06.2014 - 2 SsBs 30/14

    Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss: Erforderliche Konzentration der

    Demgegenüber ist der 3. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgericht Hamm der Auffassung, dass bei der Verhängung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen unabhängig von der Höhe der Geldbuße grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen in den Urteilsgründen erforderlich sind und anderes nur dann gilt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse außergewöhnlich gut oder schlecht sind (OLG Hamm, 3. Senat für Bußgeldsachen, DAR 2012, 400; Beschluss 3 RVs 35/12 vom 31.05.2012, zit. n. juris; NZV 1996, 246; s.a. OLG Hamm, 1. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss 1 RBs 72/13 vom 13.06.2013, zit. n. juris Rn. 14 ff. m. ausfl. Begr., wonach bei Festsetzung der Regelgeldbuße jedenfalls dann keine Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen erforderlich sind, wenn der Betroffene dazu keine Angaben macht).
  • OLG Hamm, 18.02.1997 - 2 Ss OWi 37/97
    Demgegenüber vertritt der hiesige 3. Senat für Bußgeldsachen nunmehr - entgegen OLG Köln, NZV 1993, 119 - die Ansicht, daß im Falle der Verhängung einer Regelgeldbuße nach der BKatV die Gerichte auch dann, wenn die Regelbuße 200,- DM übersteigt, nicht gehalten sind, Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen zu treffen, sofern keine Anhaltspunkte dafür bestehen, daß diese Verhältnisse außerordentlich gut oder schlecht sind (Beschluß vom 30. Januar 1996 - 3 Ss 0Wi 1459/95 - in NZV 1996, 246 ).
  • OLG Hamm, 24.05.2012 - 3 RBs 99/12

    Anforderungen an die Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind bei der Verhängung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbußen unabhängig von der Höhe der Geldbuße grundsätzlich keine näheren Ausführungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen in den Urteilsgründen erforderlich (Senat, NZV 1996, 246; Beschluss vom 20. März 2012 - III-3 RBs 441/11 - ).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 3 Ss OWi 293/04

    Fahrverbot; Absehen; keine Voreintragungen; Berücksichtigung der

    Unbeschadet der Frage, ob das Gericht sich angesichts der Verhängung einer Geldbuße in Abweichung von den Regelsätzen der Bußgeldkatalogverordnung mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen hätte auseinandersetzen müssen (zu vgl. Senatsbeschluss vom 17.09.1996 - 3 Ss OWi 1275/96 - m. w. N.) oder ob dieses mangels fehlender Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder schlechte wirtschaftliche Verhältnisse nicht erforderlich war (zu vgl. Senatsbeschluss vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1459/95 -), ist das Urteil wegen der Wechselwirkung zwischen Fahrverbot und der Bußgeldmessung im Rechtsfolgenausspruch insgesamt aufzuheben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Herford zurückzuverweisen.
  • OLG Hamm, 10.03.1998 - 3 Ss OWi 150/98

    Absehen vom Fahrverbot, Aufhebung, Geschwindigkeitsüberschreitung

    Unbeschadet der Frage, ob das Gericht sich angesichts der Verhängung einer Geldbuße in Abweichung von den Regelsätzen der Bußgeldkatalogverordnung mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen hätte auseinandersetzen müssen (OLG Köln VRS 87, 40; Senatsbeschluss vom 17.09.1996 - 3 Ss OWi 1275/96 - m.w.N.), oder ob dieses mangels fehlender Anhaltspunkte für außergewöhnlich gute oder schlechte wirtschaftliche Verhältnisse nicht erforderlich war (Senatsbeschluss vom 30.01.1996 - 3 Ss OWi 1459/95 = NZV 1996, 246 -) ist das Urteil wegen der Wechselwirkung zwischen Fahrverbot und der Bußgeldbemessung im Rechtsfolgenausspruch insgesamt aufzuheben (vgl. Göhler, OWiG, 11. Aufl., § 79 Rdnr. 9), zumal eine eigene Entscheidung des Senats gem. § 79 Abs. 6 OWiG schon deshalb nicht in Betracht kommt, weil weitere Feststellungen zur Frage der Anordnung des Fahrverbots zu treffen sind.".
  • OLG Hamm, 29.01.1998 - 3 Ss OWi 4/98

    Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung, persönliche Umstände, Tatumstände,

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